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| Hans-Heinrich Jörgensen
Buchführung und Wirtschaftlichkeitsberechnungen für pferdehaltende Betriebe |
| Für Frischluft-Fans und Reit-Enthusiasten
ein leidiges Thema, wenn aber aus dem Hobby ein eigener Betrieb werden
soll, der nicht spornstreichs in die Insolvenz schlittert, eben doch ein
notwendiges. Die meisten Pleiten sind nicht durch Geldverschwendung und
losen Lebenswandel entstanden, sondern weil der Überblick über
die zu erwartenden Einnahmen und zwingenden Ausgaben fehlte. Manchmal weil
allzu "kreative Bilanzen" ein paar tausend Hartz-IV-Empfänger schufen,
meist aber weil nach dem Reiten die müden Beine hochgelegt wurden
und der "Tatort" der Tortur des Zahlenspiels vorgezogen wurde.
Ohne Buchführung geht es nicht. Und
dafür gibt es drei gute Gründe:
Im Gründungsjahr und vielleicht zwei oder drei Jahre danach ist es ja noch hinnehmbar, dass am Ende der Jahresrechnung eine rosarote Zahl prangt. Aber sie sollte zumindest von Jahr zu Jahr erkennbar kleiner werden und schließlich ins Schwarze wechseln. Ohne Buchführung wurschtelt man weiter vor sich hin und verpasst allzu leicht den Ausstieg. Auf der dauernden Flucht vor den Gläubigern findet man schließlich ein Plätzchen unter den Brücken von Paris mit einer Zeitung als Zudecke. Oder aber man hatte ein stolzes Polster aus dem Erbe der Ahnen. Dann kann man mit Buchführung zumindest errechnen, dass man mit einer Million Polster gerade 10 Jahre hundert Mille Miese machen kann. Besser also, man macht sich die Mühe, sauber nach kritischen kaufmännischen Gesichtspunkten zu kalkulieren und zu bilanzieren, damit einem dieses Schicksal erspart bleibt, und man stolz auf einen erfolgreichen ertragsträchtigen Betrieb schauen kann. Dazu gehört eine sinnvolle Übersicht, die nicht nur zwischen rot und schwarz unterscheidet, sondern auch detailliert sagen kann, wo die Gewinne entstehen, und wo sie wieder aufgefressen werden. Nun kann man nicht jeden schwachen Betriebszweig einfach einstellen, oft dient er dem lohnenden Geschäftszweig als Zubringer. Aber nur aus den Büchern kann man erkennen, wo sich der Gewinn maximieren lässt, was ja kein unanständiger Wunsch ist, und wo sich die Kosten reduzieren lassen. Und dann haben wir das Finanzamt, mit dem wir uns morgen noch ausführlich beschäftigen werden. Wenn Sie Ihren neuen Betrieb angemeldet haben steht der neue Teilhaber schnell auf der Matte und fordert von Ihnen Umsatzsteuer, Lohnsteuer, Einkommensteuer, deren Höhe Sie zunächst selbst ermitteln, anmelden und bezahlen dürfen. Natürlich können Sie auf diese ehrenvolle Aufgabe auch verzichten, dann schätzt das Finanzamt, und das ist die einzige Wertschätzung, die immer zu hoch ausfällt. Es soll auch nicht verschwiegen werden, dass viele Pferdehaltungsbetriebe, die so nach und nach aus dem privaten Hobby expandiert sind und sich zum Erwerbsversuch gemausert haben, sich selbst mangels präziser Buchführung in die eigene Tasche lügen, eine Gewinn ausweisen, der in Wirklichkeit gar nicht da ist, wohl aber die Begehrlichkeit des Einkommensteuer-Sachbearbeiters weckt. Nicht eindringlich genug kann ich immer wieder betonen, das alles, aber auch alles was nur im entferntesten dem Betrieb dient, belegt und gebucht wird. Die Fahrt zur Equitana einschließlich der Parkplatzgebühr, das Halfter, das Sie im Vorübergehen gekauft haben, das Telefon und der PC, und - oft vergessen - die Abschreibung auf den Stall, auch wenn Sie ihn geerbt haben. Sonst ist schnell "uns' Oma ihr klein Häuschen" verbraten. Und schließlich gibt es eine gesetzliche Pflicht, die allerdings nur die Größeren betrifft: Ab 500 000,- € Umsatz oder 50 000,- € Jahresgewinn sind Sie zur Buchführung auch nach dem Gesetzbuch verpflichtet, Landwirte ab 20 ha oder 50 Vieheinheiten. Ordnungsgemäß
Urkundensicheres Schreibmaterial ist Vorschrift. Also kein Bleistift, den man wieder radieren kann. Und Vorsicht mit Fotokopien auf Thermopapier, die verblassen, und dann erblassen Sie. Fortlaufend, zeitnah, vollständig und richtig ...Das große Problem ist "zeitnah". Der berühmte Persilkarton, in dem erstmal alle Rechnungen deponiert werden, hat ja ein beträchtliches Fassungsvermögen, und ich nehme mir für nächsten Sonntag vor, alles einzutragen - oder übernächsten, oder überübernächsten.... Ich erinnere mich, einem guten Freund beim Aufarbeiten eines dreijährigen Persilkartons geholfen zu haben, mit sieben verschiedenen Kugelschreibern, damit es nicht allzu fortlaufend sondern eher nach Zeitnähe den Eindruck erweckte. Dennoch vergebens, ein Kollege des Steuerprüfers hatte einen Kauf in zwei Raten bezahlt, gebucht war der Gesamtbetrag in weiser Ahnung, allerdings in einer Summe. Zeitnah! Der Nachvollziehbarkeit, übrigens auch für Sie selbst, dient es, wenn alle Belege eine Nummer tragen, die im Journal festgehalten ist. Die alte Faustregel aller Buchführungskurse "Keine Buchung ohne Beleg" muss nicht bedeuten, dass man für jede Abbuchung, die auf dem Bankauszug steht, einen Eigenbeleg schreibt. Die Nummer kommt auf den Bankauszug. Für das ganze gilt eine zehnjährige Aufbewahrungsfrist. Sie dürfen also jetzt die Ordner von 1996 dem Schredder anvertrauen. Benutzen Sie einen PC mit Fibu-Programm, muss dieses von der Finanzverwaltung genehmigt sein. Das gilt nicht, wenn alle Zahlen und Daten auf Papier ausgedruckt vorliegen. Wenn ich an die Entwicklung im EDV-Bereich denke, bevorzuge ich nach wie vor das Papier. Die weiche 360 KB-Floppy vergangener Zeiten kann heute kein PC mehr lesen, die meisten schon nicht einmal mehr die 1,4 MB-Diskette. Die Festplatte crasht, die CD ist durch die DVD abgelöst, weiß der Teufel, welche Speichermedien wir in 10 Jahren noch lesen können. Gewinnermittlung
Der Vermögenszuwachs - hoffentlich - ergibt sich aus der Gewinn- und Verlustrechnung, die Bestandteil einer jeden Bilanz ist. Dort listet man alle Einnahmen und Ausgaben auf, ebenso die Vermehrung oder Verminderung der Vorräte. Wenn Sie alles richtig gemacht haben, deckt sich das Ergebnis mit der Differenz zwischen Aktiva und Passiva und wird auf der Passivseite gleich unter dem alten Vermögen gebucht, so dass schließlich die Summe aller Passivposten die gleiche ist, wie auf der Aktiv-Seite. Alle Klarheiten beseitigt? Wenn nicht, zwei Felder zurück und noch mal lesen. Wenn immer noch nicht, gibt das Finanzamt den ganz Begriffsstutzigen eine Hilfe: das vierseitige Formular für die Einnahme-Überschuss-Rechnung gemäß § 4 Absatz 3 des Einkommensteuergesetzes. Da tragen Sie alle Einnahmen und alle Ausgaben ein, und was übrig bleibt gilt als Gewinn, was natürlich über die wirkliche Lage überhaupt nichts sagt. Sie haben Weihnachten den Silo voll Hafer pumpen lassen und prompt bezahlt. Die prompte Zahlung wirkt sich als Verlust aus, der Hafer ist ja aber noch da und erscheint nicht. Oder ein Kunde hat im Lotto gewonnen und zahlt für ein Jahr im Voraus: fürs Finanzamt ein Gewinn, aber Sie müssen noch erst dafür seine Pferde füttern. Sinnvoll ist also nur der Vermögensvergleich, die Bilanz. Doppelte Buchführung
Ich muss Konten einrichten, und je umfangreicher und vielseitiger mein Betrieb ist, desto mehr Konten brauche ich. Früher kam man mit einem breiten Spaltenbuch aus, heute benutzt man entweder ein Programm, das beliebig viele Konten zulässt, oder man macht sich eine Excel-Tabelle, die man nach Belieben selbst gestalten kann. Allein die Konten, die das hin und her der Geldbewegungen widerspiegeln ohne etwas über den Zweck der Verwendung auszusagen, füllen schon mindestens 16 Spalten: Kasse, Bank, Verrechnungskonto beim Zuchtverband, Privat, Forderungen, Verbindlichkeiten, Umsatzsteuer, Vorsteuer - und für jedes Konto eine Soll- und eine Haben-Spalte. Hinzu kommen 4 Spalten für die notwendigen Erläuterungen, wie Datum, Nummer, Name und Text. Apropos Soll und Haben, das ist nicht nur ein Roman von Gustaf Freitag, sondern die bei jeder Buchung auftauchende Frage: "Wo gehört das hin, in die Soll- oder Haben-Spalte?" Da wir ja doppelte Buchführung machen, brauchen Sie sich nur einmal zu entscheiden, klar, wenn die erste Buchung im Haben steht gehört die zweite ins Soll. Daraus folgert, dass die Summe aller Sollspalten immer die gleiche sein muss, wie die der Habenspalten. Wenn nicht, haben Sie etwas verkehrt gemacht. Üben Sie doch gleich 'mal, folgende
Story richtig zu buchen:
Etwas mehr Mitdenken erfordert die Sache mit der Umsatzsteuer. Sie haben Ihrem Einsteller Fred Lustig eine Rechnung für den Pensionspreis geschrieben (1). Er soll Ihnen 300,- € plus 19% = 57,- € Umsatzsteuer überweisen, weil Sie sein Pferd einen Monat für 300,- € betreut haben. Leider gehören Ihnen die 357,- € nicht allein, das Finanzamt will die 57,- € Umsatzsteuer davon haben. Die bekommt es aber nicht ganz, denn Ihre Futtermittelhändler Meyer und Söhne haben Ihnen 5 dt Hafer geliefert und 200,- € plus 19% = 38,- € Vorsteuer berechnet (2). Die 200,- € sollen den Pensionsbetrieb retten, die 38,- € Vorsteuer soll das Finanzamt Ihnen auf obige 57,- € anrechnen, denn die haben Sie ja schon an den Händler bezahlt. Kunde Lustig ist ein guter Kunde und bezahlt prompt per Banküberweisung (3). Damit sind Sie liquide genug, um den Händler Meyer ebenso prompt zu bezahlen, auch per Bank (4). Und weil Sie ein kluger Kaufmann sind - und natürlich auch um Ihnen nun den letzten buchhalterischen Schliff zu geben - ziehen Sie dem Meyer 2% Skonto ab, die ja auch noch aus dem Verbindlichkeitenkonto verschwinden müssen (5). Nun versuchen Sie sich einmal an der Blanko-Tabelle, die Sie am Schluss dieses Skriptes finden. Und erst dann sollten Sie eine Seite weiter nachschlagen, wie ich es gemacht hätte. Genug des grausamen Spiels. Untersuchen wir doch einmal, welche Konten für einen Pferdehaltungsbetrieb unerlässlich sind. Die teilen wir zum besseren Verständnis in vier Gruppen auf: das sind zunächst die Bilanzkonten, die allerdings bei einer Einnahme-Überschussrechnung entbehrlich sind. Bilanzkonten
Die beiden letzten Konten (Forderungen und Verbindlichkeiten) können Sie auch den Geldverkehrskonten zuordnen, denn ob die Endziffer Ihres Bankkontos leuchtend rot ist, oder ob Ihr Futterlieferant lästig mahnt, beides sind Verbindlichkeiten für Sie. Das Bankguthaben und die noch offene Pensionsrechnung sind beides Forderungen für Sie. Geldverkehrskonten
Ertragskonten
Diese drei Konten sollten Sie mindestens einrichten, wenn Sie nicht jedes Quartal Probleme mit der Umsatzsteuervoranmeldung haben wollen. Darüber hinaus kann es sinnvoll sein, zur Betriebsübersicht weitere Konten für die verschiedenen Betriebszweige einzurichten. Bringen Sie aber nie Einnahmen mit unterschiedlichen Umsatzsteuersätzen in einem Konto unter. Aufwandskonten
Personalkosten, in der Regel das teuerste
Konto
G+V-Rechnung
Von diesem erfreulichen Zwischenergebnis werden nun alle Salden der Aufwandskonten abgezogen. Übrig bleibt das "Ergebnis der gewöhnlichen Tätigkeit". Eine ordentliche Bilanz führt neben den Zahlen des aktuellen Jahres daneben die des Vorjahres auf, damit man auf den ersten Blick gravierende Veränderung erkennt. Und aus eben dem gleichen Grunde folgen nach der gewöhnlichen Tätigkeit noch einmal "außerordentliche Erträge oder Aufwendungen". Wenn Sie 10 ha Land verkauft haben, um den laufenden Betrieb zu finanzieren, oder einen Renncrack nach Dubai verkaufen konnten, dann ist das schon etwas außergewöhnlich und sollte auch als solches erkennbar sein. Und was dann herauskommt ist immer noch nicht der echte Gewinn. Die darauf anfallenden Einkommensteuern gehören in die Bilanz. Erst dann wissen Sie, wo Sie wirklich stehen - und ob der Urlaub besser abgesagt wird. Bilanz
Ist Ihnen aufgefallen, dass eine saubere Bilanz zwar den tatsächlichen Vermögensstand anzeigt, aber nicht unbedingt die aktuelle Liquidität? Da tauchen zum Beispiel die Abschreibungen auf den Gebäudewert auf, die Sie ja aber nicht bar bezahlt haben, sondern als Wertminderung im Auge haben, der irgendwann einen Erneuerungsbedarf auslöst. Unter Rückstellungen taucht nicht nur die bald fällige Steuerlast auf, es kann auch die Erwartung eines vielleicht erst in zwei Jahren zu erwartenden möglichen Gewährleistungsanspruchs sein, weil Sie einen Pferdekäufer über den Tisch gezogen habe. Cash-Flow
Insolvenz
Wirtschaftlichkeitsberechnungen
Das, was man nehmen kann, hängt ja nicht nur von dem ab, was man nehmen müsste, sondern von vielen anderen Faktoren, wie z.B. die allgemeine Marktlage, die geografische Lage Ihres Betriebes, die Konkurrenzsituation, das Image und besondere Angebot Ihres Betriebes, die Freundlichkeit Ihrer Mitarbeiter, Renn- oder Turniererfolge – und ein bisschen Glück. Das schließt aber nicht aus, dass wir hier je eine Musterkalkulation für den monatlichen Pensionspreis eines Pferdes mit und ohne Training und für den Gestehungspreis eines dreijährigen angerittenen Pferdes aufbauen, in der alle Rechenschritte enthalten sind. Sie haben die Freiheit, nachher großzügig auf die eine oder andere Position zu verzichten, um sich dem marktmöglichen Preis zu nähern. Kalkulation der Pensionskosten pro Pferd
und Monat
Feste Kosten
Beginnen wir mit dem Anwesen, dessen Wert aus dem Boden- und Gebäudewert besteht. Die Gebäude werden von Jahr zu Jahr älter und verlieren damit an Wert. Dafür setzen wir die Abschreibung für Abnutzung (AfA) mit 2% pro Jahr ein. Das ist der auch steuerlich anzusetzende Betrag, der in der Bilanz Ihren Gewinn und damit die Steuerlast schmälert. Diese 2% gehören natürlich nicht nur in die Bilanz, wenn Sie dem Finanzamt nichts schenken wollen, sondern auch in die Kalkulation, wenn Sie Ihren Kunden nichts schenken wollen. Und dann wären da die Zinsen. Haben Sie mit Kredit gekauft, zahlen Sie Zinsen, die schließlich der Betrieb erwirtschaften muss. Konnten Sie aus der Westentasche das Anwesen kaufen, verzichten Sie auf Zinsen, die Ihr Geld sonst gebracht hätte. Und haben Sie den Hof geerbt, verzichten Sie Ihres Betriebes wegen auf den Verkauf und die zinsträchtige Anlage des Geldes – oder dessen freudvolles Verprassen. Also auch die Zinsen gehören in die Kalkulation. Unter 5% dürfte Ihnen derzeit keine Bank etwas leihen, Sie also auch nicht Ihren Kunden. Nun neigt Putz dazu, irgendwann zu bröckeln, Farbe zu blättern, Dachrinnen zu lecken, und der Wind fegt gelegentlich ein paar Ziegel vom Dach. Erhaltungsaufwand nennt das Finanzamt diese laufenden Wartungsreparaturen. Grund und Boden wird nur mit den Zinsen auf den Wert angesetzt, denn er erfordert weder Reparaturen noch verliert er an Wert. Haben Sie Ihr Anwesen gepachtet, setzen Sie einfach die monatliche Pacht ein, es fallen weder Abschreibungen noch Zinsen an, wohl aber Gebäudereparaturen, je nach Gestaltung des Pachtvertrages vielleicht weniger als beim eigenen Haus. Aber die Geräte und Maschinen schlagen zu Buche, von der Forke über die Mistkarre bis zum Traktor. Auch wenn der rote Acker-Ferrari Ihre Kindheitsräume wahr macht, er gehört in die Kalkulation, mit Zinsen, Erhaltungsaufwand und AfA, diese je nach Lebensdauer sogar mit 8% bis 20% pro Jahr. Und schließlich, gern vergessen,
der viele Kleckerkram, ohne den nichts läuft:
Arbeitskosten
Alle Wege führen nach Rom (ich weiß, historisch heißt das „über Rom“): Ob Sie den Monatslohn durch die Zahl der – geplanten – Pferde teilen, oder die AKh (Arbeitskosten pro Stunde) ausrechnen und dann jedem Pferd 1/3 Stunde zubilligen, es läuft auf das Gleiche hinaus. Aber vergessen Sie nicht, dass der Bruttolohn nicht der echte Bruttolohn ist, sondern sich durch die Arbeitgeberanteile der Sozialabgaben auf ca. 5/4 erhöht. Und vergessen Sie nicht, dass Ihr Stallmann nur 5 oder 6 Tage die Woche arbeitet, die Pferde aber 7 Tage betreut sein wollen. Also den Gesamtlohn durch 5 oder 6 teilen und mit 7 multiplizieren. Und vergessen Sie wiederum nicht, dass er rund vier Wochen im Urlaub herumtingelt, den Lohn aber weiter bezieht, also nochmals 12/11 rauf. Und dann dürfen Sie das auf die 20 Pferde verteilen, oder auf 180 Arbeitsstunden im Monat, und das wieder auf die nötige Zeit pro Pferd. Wie immer Sie rechnen, wenn Sie richtig rechnen wird das der größte Batzen. Auch wenn Sie selbst Ihr Ausmister sind! Haben Sie die Pferde auch im Training oder Beritt, dann rechnen Sie für jedes Pferd noch einmal 1/6 – bei Sklavenschindern maximal 1/7 – des Gesamtarbeitslohnes hinzu. Setzen Sie Ihren Reiter auf noch mehr Pferde, ist das kein Beritt mehr, sondern Besch…. Variable Kosten
Die Excel-Tabelle am Schluss – wenn Sie sie kopieren können – rechnet für Sie. Sie brauchen nur die grünen Felder auszufüllen. Aber als Pferdewirtschaftsmeister sollte man auch noch eine einfache Dreisatzrechnung per Hand zustande bringen. Und schließlich vergessen Sie nicht die Entsorgung des Pferdemistes. Nur wenige haben das Glück, eine Pilzfarm nebenan zu finden. Unternehmerlohn
Sie können sich natürlich als Stallmann verstehen und mit dem oben angesetzten knapp kalkulierten Arbeitslohn zufrieden geben. Sie können sich aber auch als Manager verstehen und Ihren Betrieb mit Sachverstand und aufmerksamen Augen steuern. Dann soll aber neben den Kosten auch ein Ertrag erwirtschaftet werden. Unternehmerlohn nennt man das. Davon können Sie Klunker kaufen, besser ist es aber, Sie bilden ein paar Rücklagen für schlechte Zeiten und überraschende Ausgaben. Umsatzsteuer
Gestehungskosten eines dreijährigen
angerittenen Pferdes
Natürlich können Sie auch hier alle Zahlen durch eigene ersetzen, denn beim Stutenkauf oder Deckgeld ist ja von dreistellig bis sechsstellig alles drin. Auch hier gilt: nicht entmutigen lassen.
Wir alle hegen immer wieder die Hoffnung, irgendwann ganz groß zuzuschlagen.
Und von dieser Hoffnung lebt der Reit- und Rennsport.
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Excel-Tabellen zu den oben beschriebenen Beispielen:
Gewinn- und Verlustrechnung
Bilanz
Buchungsbeispiele
Kalkulation
Pensionskosten leer
Kalkulation Pensionskosten Beispiel
Gestehungskosten dreijähriges
Pferd
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| Autor: Hans-Heinrich Jörgensen, Moorbeker Str. 35, D-26197 Großenkneten/Germany Tel: +49 4435 5068 Fax: +49 4435 6166 |