| Besitzertrainer-Rundbrief 2/2000
Großenkneten im Juli 2000
Am 19.6. fand in Köln unser diesjähriges Besitzertrainer-Seminar in den Räumen des Direktoriums statt. Dr. Uphaus, Leiter der Zuchtabteilung im Direktorium sprach über die Möglichkeiten einer gezielten genetischen Verbesserung der Vollblut-Population, die er vor allem in einer genaueren Zuchtwertschätzung im Vergleich aller gelaufenen Pferde sieht. Christian Freiherr von der Recke sprach über das gezielte Training von Hindernispferden und legte großen Wert auf die sorgfältige Ausbildung des Springens selbst. Trotz der steten Verminderung von Hindernisrennen sieht er im Sport zwischen den Flaggen immer noch eine bessere Chance, das Kosten-Nutzen-Verhältnis ins Gleichgewicht zu bringen. Leider war das Seminar nur äußerst dünn besucht. Zugegeben:
das sonnige Wetter hat sicher manchen ins Heu getrieben - zur Ernte natürlich.
Dennoch sollten wir über Termin und Thematik unserer Seminare nachdenken.
Für Anregungen und Hinweise auf erwünschte Themen und überzeugende
Referenten bin ich dankbar. Auch stellt sich die Frage, ob es leichter
fällt, sich einen Urlaubstag zu nehmen, oder auf einen Renntag zu
verzichten, ob wir also das Seminar lieber an einem Werktag oder einem
Feiertag veranstalten sollen. Ebenso werden wir die Jahreszeit überdenken.
Absatteln
Pachtverträge
Um diese Öffnung, die der Transparenz und Rechtssicherheit dient, nicht zu gefährden, legen wir großen Wert darauf, dass die Bestimmung nicht missbraucht wird. Ein Pachtvertrag kann vorsehen, dass der Verpächter einen festen Pachtbetrag erhält oder prozentual am Gewinn des Pferdes beteiligt ist. Eine Pachtung kann auch ohne jede Zahlung möglich sein. Vereinbarungen, bei denen der Verpächter irgendwelche Zahlungen
an den Pächter leistet, sind jedoch ein sicheres Indiz dafür,
dass es sich nicht um einen Pachtvertrag handelt, sondern um einen Dienstleistungsvertrag,
der in dieser Form dem Besitzertrainer nicht erlaubt ist und zu einem Ordnungsverfahren
mit möglichem Lizenzverlust führt.
Pass beim Transport mitführen
Streng genommen, entspricht auch unser Pferdepass nicht vollständig den Anforderungen der Richtlinie. Es ist damit zu rechnen, dass er geändert wird oder dass das Direktorium unabhängig vom Pass, der ja als Besitzurkunde gilt, ein neues Identitätspapier entwickelt, dass für den Transport und die Rennen gedacht ist. Ich empfehle dringlich die Beachtung, denn Verstöße gelten als Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 50 000,- DM geahndet werden kann. Sollte es Schwierigkeiten bei einer Verkehrs-Kontrolle geben, verweisen Sie auf die "Tierschutztransportverordnung". Dort heißt es im § 41, Absatz 2 "Transporte dürfen nur aufgehalten werden, wenn dies zur Vermeidung
von Schmerzen, Leiden oder Schäden der Tiere erforderlich ist, es
sei denn, es ist eine dringende Gefahr für die öffentliche Sicherheit
oder Ordnung abzuwenden."
Führerschein
Die Bestimmungen sind derart verwirrend, dass Sie sich am besten bei
Ihrer Führerscheinstelle erkundigen - in der Hoffnung, die hat's begriffen.
Kündigung nur noch schriftlich
Schwangere
Der Europäische Gerichtshof hat weiter entschieden, dass eine schwangere Bewerberin für einen Dauerarbeitsplatz nicht abgelehnt werden darf, weil sie für die Dauer der Beschäftigung auf dem vorgesehenen Arbeitsplatz wegen eines Beschäftigungsverbotes nicht eingesetzt werden kann. Da im Rennsport weitgehende Beschäftigungsverbote für Schwangere
gelten, sind beide Urteile von großer Bedeutung.
Amateurrennen gesponsert
"Der Verein Deutscher Besitzertrainer e.V. bezuschusst in der Rennsaison 2000 insgesamt 10 Amateurrennen, die folgende Voraussetzungen erfüllen müssen: Das Rennen muss zusätzlich zum veröffentlichten Ausschreibungsbuch ausgeschrieben oder zum Amateurrennen gemacht werden. Es muss als Ausgleich mit einer Plusskala von mindestens 10 kg und ohne ein Mindestgewicht ausgeschrieben sein. Es müssen 5 Platzgelder ausgeschrieben sein. Der Zuschuss wird in Höhe von 15% der Gesamtdotierung, höchstens jedoch 1200,- DM, in der Reihenfolge der Anträge gewährt. Ein Antrag kann vor Veröffentlichung der Ausschreibung erfolgen. Der Zuschuss wird nach Durchführung des Rennens gezahlt." Noch sind die eingeplanten Zuschüsse nicht abgerufen. Stoßen
Sie "Ihren" Verein doch einmal an.
Mit allen guten Wünschen für die zweite Jahreshälfte
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