Verein Deutscher Besitzertrainer e.V.
Moorbeker Str. 35 - 26197 Großenkneten - Telefon 04435 5068 - Fax 04435 6166
Konto 2400478 beim Direktorium für Vollblutzucht und Rennen e.V. Köln  -
VR 8499 beim Amtsgericht Köln - Vorstand Hans-Heinrich Jörgensen, Wolfgang Schneeloch
 
 
 
Besitzertrainer-Rundbrief 2/2000
 

Großenkneten im Juli 2000
 

Am 19.6. fand in Köln unser diesjähriges Besitzertrainer-Seminar in den Räumen des Direktoriums statt. 

Dr. Uphaus, Leiter der Zuchtabteilung im Direktorium sprach über die Möglichkeiten einer gezielten genetischen Verbesserung der Vollblut-Population, die er vor allem in einer genaueren Zuchtwertschätzung im Vergleich aller gelaufenen Pferde sieht.

Christian Freiherr von der Recke sprach über das gezielte Training von Hindernispferden und legte großen Wert auf die sorgfältige Ausbildung des Springens selbst. Trotz der steten Verminderung von Hindernisrennen sieht er im Sport zwischen den Flaggen immer noch eine bessere Chance, das Kosten-Nutzen-Verhältnis ins Gleichgewicht zu bringen.

Leider war das Seminar nur äußerst dünn besucht. Zugegeben: das sonnige Wetter hat sicher manchen ins Heu getrieben - zur Ernte natürlich. Dennoch sollten wir über Termin und Thematik unserer Seminare nachdenken. Für Anregungen und Hinweise auf erwünschte Themen und überzeugende Referenten bin ich dankbar. Auch stellt sich die Frage, ob es leichter fällt, sich einen Urlaubstag zu nehmen, oder auf einen Renntag zu verzichten, ob wir also das Seminar lieber an einem Werktag oder einem Feiertag veranstalten sollen. Ebenso werden wir die Jahreszeit überdenken.
 

Absatteln
In der Woche vor dem Seminar sind Rennordnungs-Änderungen beschlossen und veröffentlicht worden. Beachten Sie bitte besonders die Änderung der Ziffer 507: die vier erstplatzierten Pferde müssen bis zum Schluss des Zurückwiegens im Absattelring verbleiben.

Pachtverträge
Mit großer Mühe konnten wir vor einigen Jahren die Berechtigung eines Besitzertrainers, Pferde zu trainieren, von der nicht überprüfbaren Eigentumsfrage auf den Besitz gemäß Ziffer 155 RO umstellen. Damit können auch gepachtete Pferde trainiert werden. Die Befürchtung der Berufstrainer, damit könnten mittels fingierter Pachtverträge nun berufsmäßig fremde Pferde trainiert werden, teilen wir nicht, denn auch Besitzwechselanzeigen und Kaufverträge lassen sich fingieren. 

Um diese Öffnung, die der Transparenz und Rechtssicherheit dient, nicht zu gefährden, legen wir großen Wert darauf, dass die Bestimmung nicht missbraucht wird. Ein Pachtvertrag kann vorsehen, dass der Verpächter einen festen Pachtbetrag erhält oder prozentual am Gewinn des Pferdes beteiligt ist. Eine Pachtung kann auch ohne jede Zahlung möglich sein. 

Vereinbarungen, bei denen der Verpächter irgendwelche Zahlungen an den Pächter leistet, sind jedoch ein sicheres Indiz dafür, dass es sich nicht um einen Pachtvertrag handelt, sondern um einen Dienstleistungsvertrag, der in dieser Form dem Besitzertrainer nicht erlaubt ist und zu einem Ordnungsverfahren mit möglichem Lizenzverlust führt. 
 

Pass beim Transport mitführen
Auf Grund einer EU-Richtlinie wurde die "Viehverkehrsverordnung" geändert. Sie sieht vor, dass bei jedem Pferdetransport der Pass mit geführt werden muss. Die Identitätskarte genügt nicht.

Streng genommen, entspricht auch unser Pferdepass nicht vollständig den Anforderungen der Richtlinie. Es ist damit zu rechnen, dass er geändert wird oder dass das Direktorium unabhängig vom Pass, der ja als Besitzurkunde gilt, ein neues Identitätspapier entwickelt, dass für den Transport und die Rennen gedacht ist.

Ich empfehle dringlich die Beachtung, denn Verstöße gelten als Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 50 000,- DM geahndet werden kann.

Sollte es Schwierigkeiten bei einer Verkehrs-Kontrolle geben, verweisen Sie auf die "Tierschutztransportverordnung". Dort heißt es im § 41, Absatz 2

"Transporte dürfen nur aufgehalten werden, wenn dies zur Vermeidung von Schmerzen, Leiden oder Schäden der Tiere erforderlich ist, es sei denn, es ist eine dringende Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden." 
 

Führerschein
Die neue Abgrenzung der Führerscheinklassen ist anders als die alte. Das ist besonders für Fahrer, die 50 Jahre und älter sind, von Bedeutung. Mit Vollendung des 50. Lebensjahres dürfen Inhaber der alten Klasse 3 keine Zug-Fahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 to mehr führen, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeuges übersteigt. Für solche Fahrzeuge ist der Umtausch des Führerscheines nötig. Dazu ist für eine ärztliche und augenärztliche Untersuchung erforderlich. Ähnliche Beschränkungen gelten für den alten Klasse-2-Führerschein.

Die Bestimmungen sind derart verwirrend, dass Sie sich am besten bei Ihrer Führerscheinstelle erkundigen - in der Hoffnung, die hat's begriffen.
 

Kündigung nur noch schriftlich
Mit dem "Arbeitsgerichtsbeschleunigungsgesetz" wird vorgeschrieben, dass ab 1.5.2000 Kündigungen nur noch wirksam sind, wenn sie schriftlich erfolgen. Gleiches gilt für die Befristung von Arbeitsverträgen. Wer seinen missratenen Arbeitsreiter mit den Worten nach Hause schickt "Ab morgen will ich dich nicht mehr hier sehen!", hat den Arbeitsgerichtsprozess schon verloren.
 

Schwangere
Die jüngste Rechtsprechung stellt den Schutz der Schwangeren weit über die sicher auch verständlichen Interessen der Arbeitnehmer. So hat das Landesarbeitsgericht Hamm entschieden, dass eine Schwangere im Einstellungsgespräch selbst dann nicht ihren Zustand offenbaren muss, wenn sie aus Gründen des Mutterschutzes schon bei Antritt der Stelle auf Grund bestimmter Beschäftigungsverbote arbeitsunfähig ist 

Der Europäische Gerichtshof hat weiter entschieden, dass eine schwangere Bewerberin für einen Dauerarbeitsplatz nicht abgelehnt werden darf, weil sie für die Dauer der Beschäftigung auf dem vorgesehenen Arbeitsplatz wegen eines Beschäftigungsverbotes nicht eingesetzt werden kann. 

Da im Rennsport weitgehende Beschäftigungsverbote für Schwangere gelten, sind beide Urteile von großer Bedeutung.
 

Amateurrennen gesponsert 
Im Jahre 2000 sponsern wir zusätzliche Amateurrennen nach folgenden Voraussetzungen:

"Der Verein Deutscher Besitzertrainer e.V. bezuschusst in der Rennsaison 2000 insgesamt 10 Amateurrennen, die folgende Voraussetzungen erfüllen müssen:

Das Rennen muss zusätzlich zum veröffentlichten Ausschreibungsbuch ausgeschrieben oder zum Amateurrennen gemacht werden. Es muss als Ausgleich mit einer Plusskala von mindestens 10 kg und ohne ein Mindestgewicht ausgeschrieben sein. Es müssen 5 Platzgelder ausgeschrieben sein.

Der Zuschuss wird in Höhe von 15% der Gesamtdotierung, höchstens jedoch 1200,- DM, in der Reihenfolge der Anträge gewährt. Ein Antrag kann vor Veröffentlichung der Ausschreibung erfolgen. Der Zuschuss wird nach Durchführung des Rennens gezahlt."

Noch sind die eingeplanten Zuschüsse nicht abgerufen. Stoßen Sie "Ihren" Verein doch einmal an.
 

Mit allen guten Wünschen für die zweite Jahreshälfte
Hans-Heinrich Jörgensen

 

E-Mail-Adresse: bio(at)nam.de
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