| Besitzertrainer-Rundbrief 1/2001
2001 03 15
Liebe Besitzertrainer, liebe Mitglieder,
zum Auftakt der neuen Rennsaison wünsche ich Ihnen allen viel Erfolg
und Freude mit Ihren Pferden.
Sie wissen aus den Zeitungen und Zeitschriften des Sportes um die Probleme,
die dem Rennsport derzeit das Leben schwer machen. Ich brauche nicht in
das Klagelied einzustimmen. Ganz vordringlich scheint es mir zu sein, dass
das Direktorium wieder eine Führungsspitze bekommt, die über
Handlungsfähigkeit und Planungsbeständigkeit verfügt. Große
politische Parteien haben mit Duett und Troika ihre Probleme. Ein Quintett
(Präsident, Verbandsgeschäftsführer und drei geschäftsführende
Vorstandsmitglieder) wird sich schwer tun, die Spur zu halten ohne das
Lenkrad zu verreißen.
Amateurelement im Rennsport
Es ist nicht zu übersehen, dass dem Amateurelement im Rennsport
ein immer größerer Anteil zukommt, und das nicht nur in der
Wintersaison. Immer mehr Amateurrennreiter und Besitzertrainer finden Spaß
am Rennsport. Die Führung der Fegentri ging nach Deutschland. Der
Vorsitzende des Verbandes Deutscher Amateurrennreiter und der Verband selbst
gewinnt dadurch international an Gewicht. Dennoch müssen sich die
Amateure und Besitzertrainer nach wie vor mit jeweils einem Sitz in der
Vollversammlung des Direktoriums begnügen. Die Gemeinnützigkeit
des Direktoriums hängt ganz wesentlich auch von der Förderung
des Amateursportes ab. Ich denke, es ist langsam an der Zeit, den beiden
Amateurverbänden (Rennreiter und Besitzertrainer) die Mitarbeit auch
im Vorstand des Direktoriums einzuräumen.
Winterchampionat der Amateure
Der Verein Deutscher Besitzertrainer sponsert jedes Jahr mit einem
Arbeitssattel als Ehrenpreis den erfolgreichsten Amateur der Wintersaison.
Diesmal konnte die 33jährige Hotelfachfrau Steffi Reichert aus Magdeburg
die Trophäe gewinnen.
Sponsoring des Vereins
Der Verein Deutscher Besitzertrainer versucht mit seinen begrenzten
Mitteln, durch die gezielte Förderung ganz bestimmter Ausschreibungsmodalitäten
den Blick der Rennvereine für die Bedürfnisse der Basispferde
zu schärfen. Der einst so verteufelte Ausgleich mit einer etwas größeren
Plusskala ist eingeschlagen und wird auch ohne Zuschuss fortgeführt
- weil er sich für den Rennverein ganz einfach rechnet. Im vergangenen
Jahr hatten wir die Bezuschussung von Amateurrennen mit bestimmten Kriterien
ausgelobt. Diese Rennen wurden nicht alle abgerufen, was nicht zuletzt
auch mit dem Ausfall einiger Renntage zusammenhängt. In diesem Jahr
wiederum helfen wir bei der Durchführung von Altersgewichtsrennen,
bei denen nicht der sichere Sieger schon bei der Nennung fest steht.
Zulassung zu B-Rennen
Endlich haben wir es geschafft, die Zulassungsbeschränkung zu
Rennen der Klasse B sinnvoller zu gestalten. Während die Gewinnbegrenzung
bislang auf das laufende und vergangene Kalenderjahr abstellte, heißt
es jetzt: "Ein Pferd, das in Flach- oder Hindernisrennen in den letzten
12 Monaten einen Geldpreis von mehr als 3000 DM oder in den letzten 24
Monaten einen von mehr als 3500 DM gewonnen hat, ist zu einem Rennen der
Klasse B nicht zugelassen" Nicht nur die Zeitspanne ist gerecht und
gleich für alle Pferde, einerlei ob im Januar oder Dezember gestartet,
es heißt auch "von mehr als". Der 3000 DM-Gewinn wirft den Kandidaten
also nicht raus.
Neuer Führerschein
Wer jetzt seinen Führerschein machen will, sollte beachten, dass
die neue Klasse B nicht ausreicht, um eine Pferdehängergespann zu
fahren. In der Regel ist hierzu die Erweiterung Klasse BE erforderlich.
Gespanne mit 100 km/h
Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Hängergespanne jetzt
auch mit Tempo 100 km/h fahren. Das setzt jedoch ein ABS-System, bestimmte
Gewichtsverhältnisse zwischen Hänger und Zugfahrzeug und Reifen,
die nicht älter als 6 Jahre sein dürfen, voraus. Fahrzeug und
Hänger müssen zusammen beim TÜV vorgestellt werden, und
die Geschwindigkeistzulassung muss von der Zulassungsstelle in die Papiere
eingetragen werden. Fahrzeug und Hänger erhalten dann eine 100 km/h-Plakette.
Zur Schlachtung bestimmt
Inzwischen sollte jedem der neue Anhang zu den Pferdepässen zugegangen
sein. Auch für andere "Sockenmollies", die Sie als Spielgefährten
oder Transportbegleiter halten, brauchen Sie inzwischen ein vollständiges
Identitätsdokument.
Jeder Tierliebhaber hat sich an der schrecklichen Formulierung "zur
Schlachtung bestimmt" statt "Schlachtung g.F. erlaubt" gestoßen.
Das hängt mit der gesetzlichen Ausgangslage zusammen, nach der ein
Wirbeltier nicht ohne vernünftigen Grund getötet werden darf.
Die vorgesehene Schlachtung mit dem Zweck des Verzehrs (neuerdings wohl
auch des Verheizens) gilt als vernünftiger Grund, eine Schlachtung
wegen Alters oder Rennuntauglichkeit (außer Nottötung wegen
erheblicher Leiden) jedoch nicht.
Ihre Unterschrift unter "nicht zur Schlachtung bestimmt" macht Ihr Pferd
zwingend zum Gnadenbrotpferd und damit nahezu unverkäuflich. Sie ist
unwiderruflich. Ihre Unterschrift unter "zur Schlachtung bestimmt" schränkt
zwar die Anwendung bestimmter Medikamente ein, kann aber im Bedarfsfall
jederzeit geändert werden.
Der Pferdepass mit dem Anhang ist bei jedem Transport mitzuführen.
Umsatzsteuer: Stolperdrähte
Die Finanzverwaltung hat zwei neue Stolperdrähte gespannt, die
den Umsatzsteuerpflichtigen teuer zu stehen kommen können.
1. In einer Rechnung unberechtigt ausgewiesene Umsatzsteuer (z.B. 16%
statt richtig 7%, oder von einem nicht umsatzsteuerpflichtigen Kleinunternehmer
ausgestellte Rechnungen mit Vorsteuer) schuldet grundsätzlich der
Aussteller der Rechnung dem Finanzamt. Der Empfänger der Rechnung
konnte folgerichtig darauf vertrauen und die Vorsteuer geltend machen.
Das geht nicht mehr ! Der Rechnungsempfänger muss selbst prüfen,
ob die Vorsteuer richtig und rechtens ist. Wie er das prüfen soll,
sagt die Finanzverwaltung nicht. Zu Unrecht ausgewiesene Vorsteuer kann
nicht mehr von der eigenen Umsatzsteuerschuld abgezogen werden.
2. In vielen Rechnungen wird der Nettobetrag nicht ausdrücklich
ausgeworfen, sondern da heißt es: Gesamtbetrag DM 1160,-, darin enthalten
DM 160,- Umsatzsteuer.
Solche Vorsteuerausweise erkennt das Finanzamt nicht mehr an. Es muss
der Nettobetrag ausdrücklich ausgeworfen werden. Z.B. : Warenwert
DM 1000,- zuzüglich Umsatzsteuer DM 160,- zusammen DM 1160,-. Das
ist zwar Korinthenk...., kann aber teuer werden.
Kündigung nur schriftlich
Viele meinen, am Zaun der Rennbahn endet der Einflussbereich der arbeitsrechtlichen
Gesetze. Das was im Bundesurlaubsgesetz, Arbeitszeitgesetz, Kündigungsschutzgesetz,
BGB, Mutterschutzgesetz, Arbeitsschutzgesetz usw. steht, gilt auch für
Trainingsbetriebe. Die Nichtbeachtung wird immer dann teuer und ärgerlich,
wenn ein Mitarbeiter im Unguten geht. Beachten Sie bitte, dass Kündigungen
nur noch rechtswirksam sind, wenn sie schriftlich erfolgen. Auch wenn Ihr
geschaßter Arbeitsreiter auf Ihr "Mach dich vom Hof!" tatsächlich
von dannen zieht, gilt die Kündigung damit nicht als wirksam. Er bleibt
Ihrer Lohnliste erhalten bis zum Ablauf der gesetzlichen oder vertraglichen
Kündigungsfrist. Und die Frist beginnt natürlich erst mit dem
Zugang der schriftlichen Kündigung zu laufen!
Diskriminierung
Geben Sie Stellenangebote grundsätzlich geschlechtsneutral - Reiter(in)
- auf. Sonst kann es teuer werden. Ein wegen seines Geschlechtes abgelehnter
Bewerber hat Anspruch auf Schadensersatz in Höhe bis zu drei Monatslöhnen.
Und wenn in Ihrer Anzeige schon nur ein Reiter (ohne in) gesucht wurde,
haben Sie den Prozess schon verloren.
Auch bei Pleite Sozialversicherungsbeiträge fällig
Wegen eines anstehenden Konkurses hatte ein Unternehmen die letzten
Löhne nicht auszahlen können, und auch keine Sozialversicherunsgbeiträge
abgeführt. Der Geschäftsführer wurde wegen "Vorenthaltens"
der Beiträge strafrechtlich belangt, denn - so der Bundesgerichtshof
- auch wenn der Lohn nicht gezahlt wird oder werden kann, gelten die Beiträge
als einbehalten und sind abzuführen. Bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe
sind dafür vorgesehen.
27 neue Besitzertrainer
Am letzten dreiwöchigen Lehrgang zur Vorbereitung auf die Besitzertrainerprüfung
haben 29 Kandidaten teilgenommen. 2 haben leider die Prüfung nicht
bestanden.
Beiträge
Unser Versuch, die Beiträge für das Jahr 2000 von den uns
genannten Direktoriumskonten abzurufen, blieb leider in vielen Fällen
ohne Erfolg. Teils weil kein Guthaben auf dem Konto war, teils weil es
aufgelöst wurde.
Bitte prüfen Sie, ob zum Jahreswechsel Ihr Konto mit den bescheidenen
40,- DM belastet wurde. Wenn nicht, überweisen Sie doch bitte den
Betrag, geben uns einen Scheck her oder benennen uns ein Bankkonto.
Und die ersten Schwalben sind da.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Heinrich Jörgensen
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