Verein Deutscher Besitzertrainer e.V.
Moorbeker Str. 35 - 26197 Großenkneten - Telefon 04435 5068 - Fax 04435 6166
 Internet: www.Besitzertrainer.de
Konto 2400478 beim Direktorium für Vollblutzucht und Rennen e.V. Köln
VR 8499 beim Amtsgericht Köln - Vorstand Hans-Heinrich Jörgensen, Wolfgang Schneeloch
 
 

Rundbrief 2002 im März
 

Neue Mitglieder
(jö) Ein herzliches Willkommen allen neuen Mitgliedern, die auf Grund der Änderung der Rennordnung dem Verein beigetreten sind. Über vierhundert Mitglieder umfasst der Verein Deutscher Besitzertrainer e.V., darunter auch etliche treue Mitglieder "der ersten Stunde", die längst nicht mehr aktiv sind, dem Verein aber die Treue halten - und sogar eine Reihe Berufstrainer, die ihre Interessen und die Sorge um ihren Pferdebestand und dessen Chancen bei uns ganz gut aufgehoben sehen. 

Kein Zweifel: viele der Verbesserungen im ansonsten arg vernachlässigten Basisbereich wurden von uns initiiert. Aber auch daran kein Zweifel: es müssten noch viel mehr sein. Und je mehr Mitglieder wir sind, desto eher wird man unseren Wünschen - und den Wünschen unserer Pferde - Gehör schenken (müssen). 

Arbeitsaufenthaltsverordnung geändert
(jö) Obwohl der Renn- und Reitsport trotz der 4 Millionen Arbeitslosen dringlich auf Arbeitskräfte aus den Nicht-EU-Ländern angewiesen ist, gibt es einen "Anwerbestop", der die Arbeitserlaubnis verhindert. Aus dem geplanten Zuwanderungsgesetz droht ja auch inzwischen ein Zuwanderungsbegrenzungsgesetz zu werden.

Berufssportler und Berufstrainer (und natürlich -innen) genießen eine Sonderregelung. Unter bestimmten Voraussetzungen bedürfen sie keiner Arbeitserlaubnis sondern können eine Aufenthaltserlaubnis bekommen. Jockeys sind Berufssportler. Ziffer 195b der Rennordnung ermöglicht es, auch "Arbeitsreiter" zu Berufssportlern zu machen.

Zu den Voraussetzungen zählt nach dem Gesetz, dass der ausländische Berufssportler ein Gehalt bezieht, das dem von EU-Staatsangehörigen entspricht. Das "pferdefreundliche" Bundesland Niedersachsen war einsam und von allen anderen Bundesländern abweichend der Meinung, dass dieses Gehalt bei 4950,- DM liegen müsse und hat versucht, die Innenministerkonferenz davon zu überzeugen. Wir wiederum haben versucht, Niedersachsen und die Länderinnenminister davon zu überzeugen, dass das nicht machbar ist.

Inzwischen sind die anderen Bundesländer den niedersächsischen Vorstellungen entgegen gekommen, Niedersachsens Innenminister musste im Gegenzug von seinem hohen Niedersachsenroß herunter - wenigstens etwas: 

Mit der "Zweiten Verordnung zur Änderung der Arbeitsaufenthaltsverordnung" vom 4.2.2002 (BGBl. I/2002 Seite 578) wird das für die Arbeitsaufenthaltserlaubnis eines ausländischen Berufssportlers erforderliche Gehalt auf 50% der Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Rentenversicherung festgesetzt. Diese Grenze liegt derzeit bei 4500,- EURO, der Sportler muss also brutto mindestens 2250,- EURO verdienen. Für einen Arbeitsreiter immer noch ein stolzer Lohn.

Heiße Diskussion um Pflichtmitgliedschaft
(jö) Unter www.turfforum.de, dort unter "Turfgeplauder", dort unter "Zwangsmitgliedschaft im Verein Deutscher Besitzertrainer", ist eine lange Diskussion um die Pflichtmitgliedschaft entbrannt. Einfach 'mal nachschauen.

www.Besitzertrainer.de
(jö) Eine eigene homepage im Internet hat der Verein Deutscher Besitzertrainer schon lange. Sie war über den Firmenzugang des Vorsitzenden www.nam.de zu erreichen. Jetzt haben wir auch eine eigene Domain www.Besitzertrainer.de, so dass man sie leichter findet. Wir nehmen gerne Anregungen zur Verbesserung der Inhalte auf. 

Tierheilpraktiker
(jö) Das Landgericht Darmstadt hat einer Tierheilpraktikerin die Werbung mit dem Titel "Neue Chance für austherapierte Pferde" unter Androhung eines Ordnungsgeldes von 500 000,- DM verboten. Im Text wurden Fallberichte veröffentlicht, die den Eindruck erweckten, dass in 98% der Fälle Erfolg zu verzeichnen gewesen sei. Darin sah das Landgericht einen Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz und gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb. Auch stellte das Urteil klar, dass dem Tierheilpraktiker keine Impfung gestattet sei.

MKS: keine Pferde töten
(jö) Der ursprüngliche Entwurf einer MKS-Verordnung sah vor, in befallenen Räumen auch Pferde zu töten. Nun sind Pferde ja bekanntlich keine Klauen- sondern Huftiere und werden von der MKS nicht befallen. Sie können allerdings Überträger sein - wie der Mensch auch. 

Massive Einwände haben das Ministerium davon überzeugt, den Entwurf zu korrigieren. Nunmehr dürfen Pferde auf Grund der MKS (Maul- und Klauenseuche) nicht mehr getötet werden. Allerdings können sie vielfältigen anderen Beschränkungen, wie z.B. einem Verbringungsverbot wie im Vorjahr gehabt, unterworfen werden.

RO 424 - Zulassung zu B-Rennen
(jö) Aus gegebener Veranlassung weise ich darauf hin, dass die Zulassung zu B-Rennen vor einiger Zeit geändert wurde. Sie bezieht sich nicht mehr - wie früher - auf das laufende und vergangene Jahr, sondern korrekt auf die letzten 12 und 24 Monate.
Nicht zugelassen ist ein Pferd, das in den letzten 12 Monaten einen Geldpreis von mehr als 1600,- EURO oder in den letzten 24 Monaten von mehr als 2000,- EURO gewonnen hat.

Der Hinweis scheint mir wichtig, weil es inzwischen A-Rennen mit der Zulassungsklausel gem. Ziffer 424 RO gibt. Diese Rennen haben eine Gewinnverteilung (Sieger 1600,- EURO), nach der die B-Berechtigung erhalten bleibt.

Mit allen guten Wünschen für das Rennjahr
Ihr
Hans-Heinrich Jörgensen
Vorsitzender
 

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