Verein Deutscher Besitzertrainer e.V.
Moorbeker Str. 35 - 26197 Großenkneten - Telefon 04435 5068 - Fax 04435 6166
Internet: www.Besitzertrainer.de
Konto 2400478 beim Direktorium für Vollblutzucht und Rennen e.V. Köln
VR 8499 beim Amtsgericht Köln - Vorstand Hans-Heinrich Jörgensen, Liliane Wied
 

Rundbrief Juli 2005
 

Liebe Besitzertrainerinnen und -trainer,

es hilft nicht weiter, in das allgemeine Wehklagen über die schlechten Umsätze, schwachen Felder, desolaten Finanzen und die klaffende Schere zwischen Kosten und Erträgen einzustimmen. Ich will mich darum auf jene Informationen beschränken, die für den täglichen Betrieb eines Besitzertrainers von Nutzen sein können.

Sozialabgaben:
Die korrekte Berechnung und Abführung der Sozialabgaben wird immer schwieriger. Die alte Regel "fifty:fifty" für Arbeitnehmer und Arbeitgeber ist inzwischen dreifach durchbrochen. Im Bereich der Gleitzone zwischen dem Minijob mit 400 Euro und dem Beginn der vollen Beitragspflicht bei 800 Euro wird nach einer komplizierten Umrechnunsgformel der Arbeitgeber mehr, der Arbeitnehmer weniger zu Ader gelassen. Der Beitrag zur Pflegekasse erhöht sich für Kinderlose, bleibt für den Arbeitgeber unverändert. Und ab 1.7.05 sinkt der Krankenkassenbeitrag für Arbeitgeber um 0,9%, erhöht sich aber ebenfalls um 0,9% für den Arbeitnehmer.

Und ab 1.1.2006 kommt ein neues Erschwernis hinzu. Dann müssen die Meldungen und Beitragsnachweise per EDV an die Kassen übermittelt werden. Sie werden um einen PC und ein entsprechendes Programm kaum herumkommen.

Da die angekündigte vorgezogene Bundestagswahl eine Flut von Vorschlägen zur Verbesserung der Wirtschaftslage und des sozialen Klimas ausgelöst hat, ist mit weiteren Änderungen zu rechnen. Aber nicht jeder losgelassene Testballon ist schon Gesetz.

Transportkostenzuschuss Baden-Baden
In der Transportkostenregelung für Baden-Baden heißt es im Schlusssatz, dass die angegebenen Sätze nicht für Selbstfahrer gelten. Das hat hier und da irritiert. Der Internationale Club erklärt auf Nachfrage, dass natürlich auch Selbstfahrer Zuschüsse nach individuell vereinbarten Sätzen erhalten.

Beitrag fällig
Wir werden demnächst den Beitrag für 2005 von Ihrem Direktoriums- oder Bankkonto abrufen. Sollte sich Ihr Konto in letzter Zeit geändert haben, teilen Sie uns das bitte rechtzeitig mit, Rückbuchungen sind mit Gebühren belastet. Der guten Ordnung weisen wir darauf hin, dass Ihre Lizenz als Besitzertrainer von der Mitgliedschaft im Verein deutscher Besitzertrainer abhängig ist, und die wiederum von der Beitragszahlung.

DRAV
Der Deutsche Rennverband für Arabische Vollblüter ist förderndes Mitglied unseres Vereins geworden.

Sicherheitsweste auch im Training
Die Vorschrift, dass auch im Training eine genormte Sicherheitsweste zu tragen ist, wurde in die Rennordnung aufgenommen. Wir empfehlen den Trainern dringlich, bei ihren Mitarbeitern und Helfern darauf zu achten. Wird ein solche Vorschrift ignoriert, dürfte es im Falle eines Falles Probleme mit der Berufsgenossenschaft geben.

Zulassung im Ausgleich
Für zwei- und dreijährige Pferde ist die Zulassung zum Ausgleich deutlich vereinfacht worden. Damit ist es nicht mehr erforderlich, 5 Mal in aussichtsloser Konkurrenz zu starten. Das Problem der "Rausgucker" in Aufgewichtsrennen ließe sich aber auch lösen, wenn vernünftige Zulassungsbeschränkungen in den Ausschreibungen stünden. Auch in A-Rennen kann es sinnvoll sein, die Zulassung gem. RO Ziffer 424 (Zulassung zu B-Rennen) zu begrenzen.

Berufsbildungsgesetz und Berufsbild Pferdewirt
Seit dem 1.4.2005 haben wir ein neues Berufsbildungsgesetz, mit dem auch die Voraussetzungen zur Ausbildung neu geregelt werden. Offen sind allerdings noch einige darauf aufbauende Verordnungen, wie die Ausbildungsstätten-Eignungsverordnung und die Regelung, welche Bedingungen ein Ausbilder erfüllen muss. Ebenfalls ist eine Änderung des Berufsbildes und des Ausbildungsrahmenplanes für Pferdewirte in Vorbereitung.

Pachtpferde
Die mühsam erkämpfte Regelung, dass Besitzertrainer Pferde trainieren dürfen, für die sie "Besitzer" - also auch gem. RO Pächter - sind, weckt immer wieder den Unwillen der Berufstrainer. Und das zu Recht, wenn Einzelne mit fingierten Pachtverträgen Pferde für Fremde trainieren. Wir machen zum wiederholten Male deutlich, dass immer dann, wenn Geld vom Verpächter in irgend einer Form an den Pächter fließt, das kein Pachtvertrag sein kann. Es handelt sich dann um ungeklärte Trainingsverhältnisse, die ein Ordnungsverfahren nach sich ziehen.

Noch einmal Pacht
Ein Pachtvertrag, der nur mit der Pachtanzeige abgeschlossen wird, wirft unter Umständen eine Menge Streitfragen auf. Wer trägt zum Beispiel das Risiko, wenn dem gepachteten Pferd etwas passiert? Die Haftpflichtversicherung des Pächters trägt die Forderungen des Verpächters dann nicht. Oder wie sieht das mit einer Verlängerung des Pachtvertrages aus, wenn das Pferd gegen Ende der vereinbarten Pachtzeit so richtig ins Laufen kommt?

Schauen Sie einmal auf unsere homepage www.nam.de und von dort zum Rennsport. Wir haben Vorschläge für Formulierungen dort veröffentlicht.

Reitgelder für Amateure auf eigenen Pferden
Die Erstattung dieser Reitgelder hatte der Amateurverband vor zwei Jahren gestrichen, jetzt aber wieder eingeführt. Vergessen Sie nicht, g.F. den Antrag auf Erstattung zu stellen.
 

Mit allen guten Wünschen für Erfolg auf der Rennbahn
Ihr
Hans-Heinrich Jörgensen

 

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