Rundbrief Juli 2005
Liebe Besitzertrainerinnen und -trainer,
es hilft nicht weiter, in das allgemeine Wehklagen über die schlechten
Umsätze, schwachen Felder, desolaten Finanzen und die klaffende Schere
zwischen Kosten und Erträgen einzustimmen. Ich will mich darum auf
jene Informationen beschränken, die für den täglichen Betrieb
eines Besitzertrainers von Nutzen sein können.
Sozialabgaben:
Die korrekte Berechnung und Abführung der Sozialabgaben wird immer
schwieriger. Die alte Regel "fifty:fifty" für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
ist inzwischen dreifach durchbrochen. Im Bereich der Gleitzone zwischen
dem Minijob mit 400 Euro und dem Beginn der vollen Beitragspflicht bei
800 Euro wird nach einer komplizierten Umrechnunsgformel der Arbeitgeber
mehr, der Arbeitnehmer weniger zu Ader gelassen. Der Beitrag zur Pflegekasse
erhöht sich für Kinderlose, bleibt für den Arbeitgeber unverändert.
Und ab 1.7.05 sinkt der Krankenkassenbeitrag für Arbeitgeber um 0,9%,
erhöht sich aber ebenfalls um 0,9% für den Arbeitnehmer.
Und ab 1.1.2006 kommt ein neues Erschwernis hinzu. Dann müssen
die Meldungen und Beitragsnachweise per EDV an die Kassen übermittelt
werden. Sie werden um einen PC und ein entsprechendes Programm kaum herumkommen.
Da die angekündigte vorgezogene Bundestagswahl eine Flut von Vorschlägen
zur Verbesserung der Wirtschaftslage und des sozialen Klimas ausgelöst
hat, ist mit weiteren Änderungen zu rechnen. Aber nicht jeder losgelassene
Testballon ist schon Gesetz.
Transportkostenzuschuss Baden-Baden
In der Transportkostenregelung für Baden-Baden heißt es
im Schlusssatz, dass die angegebenen Sätze nicht für Selbstfahrer
gelten. Das hat hier und da irritiert. Der Internationale Club erklärt
auf Nachfrage, dass natürlich auch Selbstfahrer Zuschüsse nach
individuell vereinbarten Sätzen erhalten.
Beitrag fällig
Wir werden demnächst den Beitrag für 2005 von Ihrem Direktoriums-
oder Bankkonto abrufen. Sollte sich Ihr Konto in letzter Zeit geändert
haben, teilen Sie uns das bitte rechtzeitig mit, Rückbuchungen sind
mit Gebühren belastet. Der guten Ordnung weisen wir darauf hin, dass
Ihre Lizenz als Besitzertrainer von der Mitgliedschaft im Verein deutscher
Besitzertrainer abhängig ist, und die wiederum von der Beitragszahlung.
DRAV
Der Deutsche Rennverband für Arabische Vollblüter ist förderndes
Mitglied unseres Vereins geworden.
Sicherheitsweste auch im Training
Die Vorschrift, dass auch im Training eine genormte Sicherheitsweste
zu tragen ist, wurde in die Rennordnung aufgenommen. Wir empfehlen den
Trainern dringlich, bei ihren Mitarbeitern und Helfern darauf zu achten.
Wird ein solche Vorschrift ignoriert, dürfte es im Falle eines Falles
Probleme mit der Berufsgenossenschaft geben.
Zulassung im Ausgleich
Für zwei- und dreijährige Pferde ist die Zulassung zum Ausgleich
deutlich vereinfacht worden. Damit ist es nicht mehr erforderlich, 5 Mal
in aussichtsloser Konkurrenz zu starten. Das Problem der "Rausgucker" in
Aufgewichtsrennen ließe sich aber auch lösen, wenn vernünftige
Zulassungsbeschränkungen in den Ausschreibungen stünden. Auch
in A-Rennen kann es sinnvoll sein, die Zulassung gem. RO Ziffer 424 (Zulassung
zu B-Rennen) zu begrenzen.
Berufsbildungsgesetz und Berufsbild Pferdewirt
Seit dem 1.4.2005 haben wir ein neues Berufsbildungsgesetz, mit dem
auch die Voraussetzungen zur Ausbildung neu geregelt werden. Offen sind
allerdings noch einige darauf aufbauende Verordnungen, wie die Ausbildungsstätten-Eignungsverordnung
und die Regelung, welche Bedingungen ein Ausbilder erfüllen muss.
Ebenfalls ist eine Änderung des Berufsbildes und des Ausbildungsrahmenplanes
für Pferdewirte in Vorbereitung.
Pachtpferde
Die mühsam erkämpfte Regelung, dass Besitzertrainer Pferde
trainieren dürfen, für die sie "Besitzer" - also auch gem. RO
Pächter - sind, weckt immer wieder den Unwillen der Berufstrainer.
Und das zu Recht, wenn Einzelne mit fingierten Pachtverträgen Pferde
für Fremde trainieren. Wir machen zum wiederholten Male deutlich,
dass immer dann, wenn Geld vom Verpächter in irgend einer Form an
den Pächter fließt, das kein Pachtvertrag sein kann. Es handelt
sich dann um ungeklärte Trainingsverhältnisse, die ein Ordnungsverfahren
nach sich ziehen.
Noch einmal Pacht
Ein Pachtvertrag, der nur mit der Pachtanzeige abgeschlossen wird,
wirft unter Umständen eine Menge Streitfragen auf. Wer trägt
zum Beispiel das Risiko, wenn dem gepachteten Pferd etwas passiert? Die
Haftpflichtversicherung des Pächters trägt die Forderungen des
Verpächters dann nicht. Oder wie sieht das mit einer Verlängerung
des Pachtvertrages aus, wenn das Pferd gegen Ende der vereinbarten Pachtzeit
so richtig ins Laufen kommt?
Schauen Sie einmal auf unsere homepage www.nam.de und von dort zum Rennsport.
Wir haben Vorschläge für Formulierungen dort veröffentlicht.
Reitgelder für Amateure auf eigenen Pferden
Die Erstattung dieser Reitgelder hatte der Amateurverband vor zwei
Jahren gestrichen, jetzt aber wieder eingeführt. Vergessen Sie nicht,
g.F. den Antrag auf Erstattung zu stellen.
Mit allen guten Wünschen für Erfolg auf der Rennbahn
Ihr
Hans-Heinrich Jörgensen
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