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 Top-5-Reporting 2022 (OTC) (PDF, 620 KB)

 Top-5-Reporting 2021 (PDF, 489 KB)

 Top-5-Reporting 2020 (PDF, 571 KB)

Offenlegung aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechtrichtlinie (ARUG II)

Die NÜRNBERGER Asset Management (NAM) ist ein Wertpapierinstitut, das die Erlaubnis zur Erbringung von Finanzportfolioverwaltung laut §2 Abs. 2 Nr. 9 Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) besitzt. Gemäß §134a Nr. 2 Aktiengesetz (AktG) ist die NAM als Vermögensverwalter einzuordnen. Hier (PDF) finden Sie die Veröffentlichung der NÜRNBERGER Konzerngesellschaften hinsichtlich ARUG II.

Transparenzverordnung (Verordnung (EU) 2019/2088)

Nach der Transparenzverordnung (EU-Verordnung 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten für Finanzdienstleister) sind Finanzmarktteilnehmer (z. B. ein Versicherungsunternehmen, das ein Versicherungsanlageprodukt anbietet, Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung oder Hersteller von Altersvorsorgeprodukten) und Finanzberater verpflichtet, Transparenz bei der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken und der Berücksichtigung nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen in ihren Prozessen herzustellen und entsprechende Informationen zu veröffentlichen.

 

Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen

Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren

Keine Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Anlageberatung

Statement on principal adverse impacts of investment decisions on sustainability factors – summary [EN]

 

Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in den Investitionsentscheidungsprozess und Anlageberatung (Art. 3 Transparenzverordnung)

 

Transparenz der Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Artikel 5 Transparenzverordnung)

 

Änderungshistorie zu Veröffentlichungen gemäß Transparenzverordnung

 

Archiv

Keine Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Anlageberatung (Version 2023.1)

Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in den Investitionsentscheidungsprozess und Anlageberatung (Art. 3 Transparenzverordnung) (Version 2023.1)

Transparenz der Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Artikel 5 Transparenzverordnung) (Version 2023.1)

Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Version 2023.1)