Über uns

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Über uns

Die NÜRNBERGER Asset Management GmbH ist seit Erhalt der aufsichtsrechtlichen Zulassung im Jahr 2020 mit der Aufgabe betraut, die Kapitalanlagen des NÜRNBERGER Konzerns zu managen. Wir setzen dabei auf die Erfahrung und Expertise unserer Portfoliomanager in den Bereichen Public und Private Markets. Insgesamt umfasst unser Team 25 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

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Unsere Geschäftsführer

 

„Wir wollen in einem schwierigen Umfeld unseren Auftraggebern ein wettbewerbsfähiges Kapitalanlageergebnis liefern.“

Geleitet wird die NÜRNBERGER Asset Management GmbH von den Geschäftsführern Andreas Billmaier (links) und Martin Kleinhenz (rechts). Sie verfügen über jahrzehntelange Erfahrung in den Bereichen Führung und Asset Management.

Kontaktmöglichkeiten für Interessenten

Sollten Sie Interesse an Jobangeboten im Asset Management oder generelle Fragen an uns haben, melden Sie sich gerne jederzeit bei uns!

E-Mail: info@nam.de

Transparenzverordnung (Verordnung (EU) 2019/2088)

Nach der Transparenzverordnung (EU-Verordnung 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten für Finanzdienstleister) sind Finanzmarktteilnehmer (z. B. ein Versicherungsunternehmen, das ein Versicherungsanlageprodukt anbietet, Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung oder Hersteller von Altersvorsorgeprodukten) und Finanzberater verpflichtet, Transparenz bei der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken und der Berücksichtigung nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen in ihren Prozessen herzustellen und entsprechende Informationen zu veröffentlichen.

 

Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen

Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren

Keine Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Anlageberatung

 

Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in den Investitionsentscheidungsprozess und Anlageberatung (Art. 3 Transparenzverordnung)

 

Transparenz der Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Artikel 5 Transparenzverordnung)

 

Änderungshistorie zu Veröffentlichungen gemäß Transparenzverordnung

 

Archiv

Keine Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Anlageberatung (Version 2023.1)

Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in den Investitionsentscheidungsprozess und Anlageberatung (Art. 3 Transparenzverordnung) (Version 2023.1)

Transparenz der Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Artikel 5 Transparenzverordnung) (Version 2023.1)

Offenlegung aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechtrichtlinie (ARUG II)

Die NÜRNBERGER Asset Management (NAM) ist ein Wertpapierinstitut, das die Erlaubnis zur Erbringung von Finanzportfolioverwaltung laut §2 Abs. 2 Nr. 9 Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) besitzt. Gemäß §134a Nr. 2 Aktiengesetz (AktG) ist die NAM als Vermögensverwalter einzuordnen. Hier finden Sie die Veröffentlichung der NÜRNBERGER Konzerngesellschaften hinsichtlich ARUG II.

Eindrücke aus unserem Office

Unsere Büros befinden sich im 23. Stockwerk
des NÜRNBERGER Business Towers.